Wer wir sind
In der IBB-Stelle Mannheim arbeiten ausschließlich ehrenamtlich Mitarbeiter/innen, die sich vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Lebensgeschichte und/oder der von Angehörigen für psychisch kranke Menschen engagieren.
Unsere Rechtsgrundlage
Das Land Baden-Württemberg hat seit dem 01.01.2015 ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Dieses Gesetz sieht in § 9 für alle Landkreise und kreisfreien Städte die Einrichtung von Patientenfürsprechern bzw. –fürsprecherinnen und von Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen für den psychiatrischen Bereich vor.
Den Wortlaut der Bestimmungen können Sie hier herunterladen (PDF)
Das bedeutet
Die Mitglieder der IBB sind in öffentlichem Auftrag tätig und dafür persönlich bestellt.
Sie sind ausdrücklich unabhängig tätig, das heißt in der Ausübung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterworfen.
Sie sind keine Aufsichtsinstanzen und haben keine Weisungsbefugnisse gegenüber Einrichtungen und Diensten. Sie machen keine Rechtsberatung und rechtliche Vertretung im Einzelfall.
Als Organ des Gemeindepsychiatrischen Verbundes geben wir Eindrücke und Erfahrungen aus unserer Arbeit unter Wahrung des Datenschutzes (keine persönlichen Daten) an die Einrichtungen, die Stadt Mannheim sowie das Sozialministerium Baden-Württemberg weiter. Dies geschieht durch regelmäßige Berichterstattung, womit wir einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hilfen leisten.